Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 24.03.2022 - 2 LB 210/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,11500
OVG Niedersachsen, 24.03.2022 - 2 LB 210/20 (https://dejure.org/2022,11500)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.03.2022 - 2 LB 210/20 (https://dejure.org/2022,11500)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. März 2022 - 2 LB 210/20 (https://dejure.org/2022,11500)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,11500) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 101 Abs 2 VwGO; § 25 HSchulG ND; § 4 Verwendungssatzung; § 46 VwVfG; § 5 FusG CHE; § 5 Verwendungssatzung; § 6 Verwendungssatzung
    Angleichung; Dienstaufgabe; Hochschulprofessor; ohne mündliche Verhandlung; schwerbehindert

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 13.11.2019 - 2 C 24.18

    Kein Aufhebungsanspruch trotz Verletzung des Beteiligungsrechts der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2022 - 2 LB 210/20
    Offensichtlichkeit in diesem Sinne besteht, wenn nach den Umständen des Falles nicht einmal die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den Verfahrensfehler eine andere Entscheidung getroffen worden wäre (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 13.11.2019 - 2 C 24.18 -, juris Rn. 3 m.w.N.).

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 13.11.2019 - 2 C 24.18 -, juris Rn. 2 unter ausdrücklicher Aufgabe der Rspr. in BVerwG, Beschl. v. 20.12.2010 - 2 B 39.10 -, juris Rn. 6; so auch bereits die Vorinstanz VGH BW, Urt. v. 4.9.2018 - 4 S 142/18 -, juris Rn. 37 f.) führt die Nichtbeteiligung der Schwerbehindertenvertretung nach § 95 Abs. 2 SGB IX a.F. auch im Fall des § 46 VwVfG zwar zur formellen Rechtswidrigkeit einer Verfügung (dort betreffend eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.09.2018 - 4 S 142/18

    Dienstunfähigkeit; Zurruhesetzungsverfahren; Beteiligung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2022 - 2 LB 210/20
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 13.11.2019 - 2 C 24.18 -, juris Rn. 2 unter ausdrücklicher Aufgabe der Rspr. in BVerwG, Beschl. v. 20.12.2010 - 2 B 39.10 -, juris Rn. 6; so auch bereits die Vorinstanz VGH BW, Urt. v. 4.9.2018 - 4 S 142/18 -, juris Rn. 37 f.) führt die Nichtbeteiligung der Schwerbehindertenvertretung nach § 95 Abs. 2 SGB IX a.F. auch im Fall des § 46 VwVfG zwar zur formellen Rechtswidrigkeit einer Verfügung (dort betreffend eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit).
  • BVerwG, 20.12.2010 - 2 B 39.10

    Versetzung eines dienstunfähigen Beamten in den Ruhestand; fehlende Anhörung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2022 - 2 LB 210/20
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 13.11.2019 - 2 C 24.18 -, juris Rn. 2 unter ausdrücklicher Aufgabe der Rspr. in BVerwG, Beschl. v. 20.12.2010 - 2 B 39.10 -, juris Rn. 6; so auch bereits die Vorinstanz VGH BW, Urt. v. 4.9.2018 - 4 S 142/18 -, juris Rn. 37 f.) führt die Nichtbeteiligung der Schwerbehindertenvertretung nach § 95 Abs. 2 SGB IX a.F. auch im Fall des § 46 VwVfG zwar zur formellen Rechtswidrigkeit einer Verfügung (dort betreffend eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit).
  • OVG Niedersachsen, 02.05.2019 - 5 ME 68/19

    Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens; Berufungsverfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2022 - 2 LB 210/20
    Im Rahmen des Feststellungsverfahrens kommt der Beklagten - ebenso wie bei der Feststellung und Beurteilung der wissenschaftlichen Eignung und der notwendigen Lehrbefähigung von Bewerbern um die Einstellung als Professor (§ 25 Abs. 1 Nr. 2-4 NHG, dazu NdsOVG, Beschl. v. 2.5.2019 - 5 ME 68/19 -, juris Rn. 28 f.) - ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.
  • BVerwG, 13.12.2013 - 6 BN 3.13

    Verzicht auf Entscheidung mit mündlicher Verhandlung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2022 - 2 LB 210/20
    Eine den Verzicht verbrauchende Zwischenentscheidung ist vorliegend nicht ergangen (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 13.12.2013 - 6 BN 3.13 -, juris Rn. 8 ff.).
  • BVerwG, 10.01.2017 - 20 F 3.16

    Fachhochschule; Universität; Angleichung; Dienstaufgaben; Fachhochschulprofessor;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2022 - 2 LB 210/20
    Die dagegen eingelegte Beschwerde der Beklagten ist erfolglos geblieben (BVerwG, Beschl. v. 10.1.2017 - 20 F 3.16 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 13.09.2021 - 2 LB 63/21

    Ergänzungsvorbereitungsdienst; Lehramtsprüfung; Prüferanzahl; Prüferkontinuität;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2022 - 2 LB 210/20
    Außerdem kann gerichtlich überprüft werden, ob die jeweilige Behörde bzw. das für sie handelnde Organ die Grenzen des Beurteilungsspielraums überschritten hat, was etwa dann anzunehmen ist, wenn Verfahrensfehler begangen, anzuwendendes Recht verkannt, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen wurde oder sachfremde Erwägungen für die Entscheidung ausschlaggebend waren (vgl. zum Bewertungsspielraum im Prüfungsrecht Senatsurt. v. 13.9.2021 - 2 LB 63/21 -, juris Rn. 26).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht